Satzung und Mitgliedschaft

Die Satzung der Kolpingkapelle Mering wird mit "Musikordnung" bezeichnet. Diese Musikordnung ist der Satzung der Kolpingsfamilie Mering e.V. untergeordnet.

Mitgliedschaft: Jeder, der aktiv musizieren oder das Musizieren in einer Kapelle unterstützen möchte, kann Mitglied bei der Kolpingkapelle Mering werden.

Aktive Mitgliedschaft:

Beitrag/Jahr = 70,-€ (bis 18 Jahre: 50,-€)

Details zu einer Mitgliedschaft und zu organisatorischen Fragen finden Sie in unserer Musikordnung.

Für Inaktive- oder Nicht-Musiker, die den Verein unterstützen möchten, bietet sich die Fördermitgliedschaft an. Der unten verlinkte Flyer gibt einen Überblick über die Vorteile, die sich Ihnen aus einer Fördermitgliedschaft ergeben.

Hier können Sie verschiedene Dateien (im pdf-Format) herunterladen: